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Dummheit oder Willkür Part 3
Ausführlich hat die Abseits-Redaktion das sportgerichtliche Nachspiel zum Brandenburg-Derby Babelsberg 03 vs. Energie Cottbus dokumentiert (Dummheit oder Willkür Part 2). Mittlerweile gibt es neue Kapitel, die noch mehr als ohnehin schon am Sachverstand und an der Haltung des Nordostdeutschen Fußballverbands (NOFV) zweifeln lassen.
Was bisher geschah:
Beim Spiel zwischen Babelsberg und Cottbus kommt es - maßgeblich durch Cottbuser Anhänger ausgelöst - zu schweren Störungen von Ordnung und Sicherheit einschließlich Spielunterbrechungen (Volksverhetzung, Platzsturm, Abbrennen von Pyrotechnik).
Das Sportgericht des NOFV leitet daraufhin Verfahren gegen beide Vereine ein. Cottbus wird zu einer Gesamtstrafe von 10.0000 Euro und einem Geisterspiel verurteilt. Die Tatbestände der Volksverhetzung sowie rassistischer und antisemitischer Diskriminierung seitens eines größeren Teils der Cottbuser Anhänger werden nicht erwähnt.
Babelsberg 03 wird zu einer Strafe von 7.000 Euro und einem Geisterspiel auf Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung wird angeführt, „eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock [rief] „Nazischweine raus!“ in Richtung des Cottbusser Fanblockes“. Später wird der NOFV wiederholt behaupten, diese Passage der Urteilsbegründung diene lediglich der Vervollständigung der Sachverhaltsdarstellung.
Beide Vereine legen gegen die Urteile Berufung ein. Der Berufung des FC Energie wird stattgegeben. Das Urteil wird dahingehend revidiert, dass das Strafmaß auf 6.000 Euro reduziert wird, das Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird zurückgenommen.
Die Berufung des SV Babelsberg 03 wird aus formalen Gründen abgelehnt. In einer inhaltlichen Würdigung kommt das Sportgericht zum Ergebnis, der SVB habe keinerlei neue Sachverhalte vorgetragen hätte, die ein anderes Ergebnis rechtfertigen würden. Außerdem seien dem Sportgericht auch keine Fehler bei der Rechtsanwendung vorzuhalten.
In einer Gegenvorstellung begehrt der SVB die Wiederaufnahme des Verfahrens, begründet erneut seine Rechtsauffassung und bezieht nunmehr auch das Präsidium des NOFV mit ein. Das Verbandsgericht weist die Gegenvorstellung erneut zurück. Der SVB hätte hinreichend Gelegenheit gehabt, seine Sicht der Dinge zu präsentieren. Außerdem führt das NOFV-Präsidium aus:
- die Verurteilung durch das Sportgericht sei ausschließlich wegen des Abbrennens von Pyrotechnik erfolgt
- der Ruf eines Babelsberger Anhängers: „Nazi-Schweine raus“ sei nachweislich nicht sanktioniert worden
- die Formulierung im Urteils diente allein der Vervollständigung des Sachverhaltes
- „rassistische Fehlhandlungen“ wie das Zeigen des Hitler-Grußes oder das Grölen rechter Parolen waren dem Sportgericht nicht bekannt
- Babelsberg hat zu derartigen Handlungen der Cottbuser Anhänger nichts vorgetragen.
Der SVB-Vorstand Archibald Horlitz schreibt daraufhin an DFB-Präsident Reinhard Grindel. Der DFB erklärt sich zwar für unzuständig, hält ab den NOFV an, wegen Volksverhetzung, Diskriminierung gegen Energie Cottbus zu ermitteln, da diese Tatbestände offenkundig seinen. Der NOFV hatte zuvor regelmäßig behauptet, den sportgerichtlichen Instanzen seien diese Tatbestände nicht bekannt gewesen seien.
Der NOFV kommt der Aufforderung durch den DFB nach und leitet ein neues Sportgerichtsverfahren wegen diskriminierender Vorfälle ein. Energie Cottbus ist irritiert. Schließlich verurteilt das NOFV-Sportgericht den FC Energie Cottbus zu einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro wegen rassistischer, antisemitischer und diskriminierender Parolen seiner Anhängerschaft.
Energie Cottbus legt Berufung gegen das zweite Urteil ein und erhält Recht. Glaubt man den Ausführungen des FC Energie Cottbus ist maßgebliche Grundlage des Berufungserfolgs, dass das Rechtsstaatsgebot der Doppelbestrafung eine Ahndung der Vorfälle ausschließt. Dies steht allerdings in Widerspruch zur mehrfach wiederholten Behauptung des NOFV, man hätte rassistisches, antisemitisches und diskriminierendes Fehlverhalten mangels Kenntnis im früheren Strafverfahren nicht beurteilt.
Der DFB kündigt daraufhin an, dass der DFB-Kontrollausschuss den Fall eingehend prüfen wird und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einlegt. DFB-Vize-Präsident Koch betonte: „Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden.“ Die rechtliche Grundlage bietet die DFB-Satzung. Die berechtigt den DFB-Kontrollausschuss, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen das DFB-Bundesgericht anzurufen.
Fortsetzung folgt. Nazischweine raus! Nicht nur aus den Stadien.
Zum Auftakt 2019 gastierte Civas Gang in Bautzen. Zweieinhalb Stunden Fahrt trennen Babelsberg und die historische Altstadt an der Spree. Ein kurzer Abstecher in die durch Senf und Knast berühmt gewordene Metropole der ostsächsischen Oberlausitz war bei bestem Frühlingswetter obligatorisch. Der Auftakt zur Abschiedstour des Teenie-Schwarms war mit einigen Überraschungen gespickt. Erstens darf seit Bautzen nie wieder jemand über die Musik-Auswahl im Karli meckern und zweitens hielt die Startelf einige Neuerungen bereit.
Zum dritten Februar-Wochenende ist Frühling in Babelsberg angesagt. Nachdem der Auftakt ins neue Spieljahr 2019 gegen den BAK im Karli wegen gefrorenem Geläuf noch abgesagt werden musste, steht bei 12 Grad und Sonnenschein der Auswärtsbegegnung in Bautzen mutmaßlich nichts im Wege. Ok, einsetzende Schneeschmelze im Lausitzer Bergland könnte die Spree zum reißenden Hochwasser treiben und die Sportanlage Müllerwiese überfluten. Doch wir wollen nicht gleich mit dem Schlimmsten rechnen.
Es ist noch nicht allzu lange her, da überraschte Archibald Horlitz die Mitglieder des SVB mit der Ankündigung gravierender Veränderungen beim SVB. Wie die Babelsberger Stadionzeitung NULLDREI berichtete, stellte der Vorstandsvorsitzende des SVB bei der Mitgliederversammlung Ende Juni 2018 Reformen der Vereinsstruktur in Aussicht und kündigte zudem seinen Rückzug aus dem Vorstandsamt zum Ende September 2018, spätestens aber zum Ende des Jahres 2018 an.
Wieder einmal startete Nulldrei mit einer runderneuerten Equipe in die neue Spielzeit; es ist nach dem Abstieg aus der Dritten Liga die sechste Runde in Folge in der viertklassigen Regionalliga. Zuletzt gelang trotz erheblicher Personalrotation zweimal Platz 5. Vor dem Saisonstart herrschte in Babelsberg dennoch - und wie meistens etwas defätistisch - die Sorge, dass es wohl gegen den Abstieg gehen würde. Vier Spieltage sind rum und die Propheten des Untergangs wandeln sich fast zu Aufstiegseuphoristen. So dramatisch muss man die Szene nicht malen, aber gewinnen macht definitiv mehr Spaß als verlieren.
In den letzten fünf Jahren war fast schon traditionell für den SVB im Poststadion nichts zu holen. Ein mageres Pünktchen sprang auswärts in fünf Regionalliga-Vergleichen mit dem Klub aus Moabit heraus. Der letzte Auswärtssieg gelang in der Oberliga 2004/05, Torschütze war am 19.03.2005 Karim „The Dream“ Benyamina. Doch diesmal war alles anders! Mit 5:0 fegte unsere Mannschaft den gastgebenden BAK, der letzte Saison Dritter war und zu den Staffelfavoriten gezählt wird, vom eigenen Platz.