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Dummheit oder Willkür Part 3

Ausführlich hat die Abseits-Redaktion das sportgerichtliche Nachspiel zum Brandenburg-Derby Babelsberg 03 vs. Energie Cottbus dokumentiert (Dummheit oder Willkür Part 2). Mittlerweile gibt es neue Kapitel, die noch mehr als ohnehin schon am Sachverstand und an der Haltung des Nordostdeutschen Fußballverbands (NOFV) zweifeln lassen.

Was bisher geschah:

Beim Spiel zwischen Babelsberg und Cottbus kommt es - maßgeblich durch Cottbuser Anhänger ausgelöst - zu schweren Störungen von Ordnung und Sicherheit einschließlich Spielunterbrechungen (Volksverhetzung, Platzsturm, Abbrennen von Pyrotechnik).

Das Sportgericht des NOFV leitet daraufhin Verfahren gegen beide Vereine ein. Cottbus wird zu einer Gesamtstrafe von 10.0000 Euro und einem Geisterspiel verurteilt. Die Tatbestände der Volksverhetzung sowie rassistischer und antisemitischer Diskriminierung seitens eines größeren Teils der Cottbuser Anhänger werden nicht erwähnt.

Babelsberg 03 wird zu einer Strafe von 7.000 Euro und einem Geisterspiel auf Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung wird angeführt, „eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock [rief] „Nazischweine raus!“ in Richtung des Cottbusser Fanblockes“. Später wird der NOFV wiederholt behaupten, diese Passage der Urteilsbegründung diene lediglich der Vervollständigung der Sachverhaltsdarstellung.

Beide Vereine legen gegen die Urteile Berufung ein. Der Berufung des FC Energie wird stattgegeben. Das Urteil wird dahingehend revidiert, dass das Strafmaß auf 6.000 Euro reduziert wird, das Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird zurückgenommen.

Die Berufung des SV Babelsberg 03 wird aus formalen Gründen abgelehnt. In einer inhaltlichen Würdigung kommt das Sportgericht zum Ergebnis, der SVB habe keinerlei neue Sachverhalte vorgetragen hätte, die ein anderes Ergebnis rechtfertigen würden. Außerdem seien dem Sportgericht auch keine Fehler bei der Rechtsanwendung vorzuhalten.

In einer Gegenvorstellung begehrt der SVB die Wiederaufnahme des Verfahrens, begründet erneut seine Rechtsauffassung und bezieht nunmehr auch das Präsidium des NOFV mit ein. Das Verbandsgericht weist die Gegenvorstellung erneut zurück. Der SVB hätte hinreichend Gelegenheit gehabt, seine Sicht der Dinge zu präsentieren. Außerdem führt das NOFV-Präsidium aus:

  • die Verurteilung durch das Sportgericht sei ausschließlich wegen des Abbrennens von Pyrotechnik erfolgt
  • der Ruf eines Babelsberger Anhängers: „Nazi-Schweine raus“ sei nachweislich nicht sanktioniert worden
  • die Formulierung im Urteils diente allein der Vervollständigung des Sachverhaltes
  • „rassistische Fehlhandlungen“ wie das Zeigen des Hitler-Grußes oder das Grölen rechter Parolen waren dem Sportgericht nicht bekannt
  • Babelsberg hat zu derartigen Handlungen der Cottbuser Anhänger nichts vorgetragen.

Der SVB-Vorstand Archibald Horlitz schreibt daraufhin an DFB-Präsident Reinhard Grindel. Der DFB erklärt sich zwar für unzuständig, hält ab den NOFV an, wegen Volksverhetzung, Diskriminierung gegen Energie Cottbus zu ermitteln, da diese Tatbestände offenkundig seinen. Der NOFV hatte zuvor regelmäßig behauptet, den sportgerichtlichen Instanzen seien diese Tatbestände nicht bekannt gewesen seien.

Der NOFV kommt der Aufforderung durch den DFB nach und leitet ein neues Sportgerichtsverfahren wegen diskriminierender Vorfälle ein. Energie Cottbus ist irritiert. Schließlich verurteilt das NOFV-Sportgericht den FC Energie Cottbus zu einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro wegen rassistischer, antisemitischer und diskriminierender Parolen seiner Anhängerschaft.

Energie Cottbus legt Berufung gegen das zweite Urteil ein und erhält Recht. Glaubt man den Ausführungen des FC Energie Cottbus ist maßgebliche Grundlage des Berufungserfolgs, dass das Rechtsstaatsgebot der Doppelbestrafung eine Ahndung der Vorfälle ausschließt. Dies steht allerdings in Widerspruch zur mehrfach wiederholten Behauptung des NOFV, man hätte rassistisches, antisemitisches und diskriminierendes Fehlverhalten mangels Kenntnis  im früheren Strafverfahren nicht beurteilt.

Der DFB kündigt daraufhin an, dass der DFB-Kontrollausschuss den Fall eingehend prüfen wird und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einlegt. DFB-Vize-Präsident Koch betonte: „Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden.“ Die rechtliche Grundlage bietet die DFB-Satzung. Die berechtigt den DFB-Kontrollausschuss, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen das DFB-Bundesgericht anzurufen.

Fortsetzung folgt. Nazischweine raus! Nicht nur aus den Stadien.

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Ansetzungen der Regionalliga Nordost 2017/18

Manch einer meint ja, der Saisonstart hätte maßgeblichen Einfluss auf den Saisonverlauf. Bekäme man ein günstiges Auftaktprogramm, würde man sogleich eine Serie starten und könnte sich fernab jeder Sorgen nur noch dem Kampf um den Aufstieg widmen. Andere wiederum behaupten, man solle von Spiel zu Spiel denken, und jedes angehen, als wenn es das Pokalfinale sei... Der Saisonauftakt startet jedenfalls mit einem mutmaßlich unbequemen Gegner. Die Charlottenburger Reservisten geben zum Auftakt ihre Visitenkarte im Karli ab.

Testspielstart zur Regionalliga 2017/18

70 Jahre Eintracht GlindowNach dem versöhnlichen Saisonabschluss mit Platz 5 in der Regionalliga-Spielzeit 2016/17 muss der SVB einen großen Umbruch bewältigen. Neu ist nicht nur, dass Almedin Civa nun auch die Verantwortung als Trainer übernommen hat. Auch zahlreiche Abgänge von Stammspielern, die die letzten Jahre prägten, sind zu verkraften. Das neue, sehr junge Team wird Zeit brauchen, sich zu finden. Die ersten Tests gegen Eintracht Glindow und Altona 93 zeigen, dass noch eine Menge Arbeit bevorsteht.

Funktionär mit Schulungsbedarf

Stephan Oberholz ist Richter am Leipziger Landgericht. Außerdem sitzt Oberholz dem Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) vor. Jenes NOFV Organ hat den FC Energie nach den Vorkommnissen beim Brandenburg Derby im Karli zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro und einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verknackt. Der SV Babelsberg 03 wurde wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe von 7.000 Euro belangt. Außerdem wurde für den Fall eines erneuten Abbrennens von Pyrotechnik der Ausschluss der Zuschauer bei einem Babelsberger Heimspiel angedroht.

Ist es Dummheit oder Willkür oder beides?

Schaut man sich die Entscheidungen der Fußballverbände der letzten Wochen und Monate an, sind Zweifel am Sachverstand der handelnden Funktionäre überaus angebracht. Die damalige Strukturreform der Regionalligen einschließlich der unsäglichen Einführung der Qualifikationsspiele zur Dritten Liga wird gegen jedes Sachargument mit teils abenteuerlichen Behauptungen verteidigt. Die sportfremde Aushebelung des Prinzips „Meister müssen aufsteigen“ scheint die Funktionäre nicht anzufechten.

Derby-Sieg im Karli

Brandenburg Derby: SVB vs. FCE 2:1Das Rückspiel gegen Energie Cottbus zeigte wieder einmal, welchen Unterhaltungswert Fußball im Karli haben kann. In einer spannenden Partie hatte der SVB schließlich das bessere Ende auf dem Platz für sich. Andis Shala und Apo Beyazit in der Nachspielzeit besorgten die Treffer zum 2:1 Heim-Erfolg für Nulldrei. Der Equipe gelang der Einstieg in einen versöhnlichen Saisonabschluss mit vier Dreiern in Folge. Hätten die Blau-Weißen alle Spiele so ernst genommen wie die Begegnung mit den Lausitzern, wäre in der Meisterschaft mehr möglich gewesen.

Eine Episode ist zu Ende

Cem Efe beim Trainingsauftakt 2016/17Vier Jahre lang betreute Cem Efe die erste Mannschaft des SVB als verantwortlicher Trainer in der Regionalliga. Nun hat Cem Efe festgestellt: „Ich habe andere Ziele.“ Das ist in gewisser Weise ebenso erfreulich wie erstaunlich. Im Frühjahr 2015 verlängerte der gebürtige Berliner unter deutlich schwierigeren Vorzeichen seinen Vertrag am Babelsberger Park und erklärte: „Nach Babelsberg gibt es nicht viel, was reizvoll für mich ist.“

Vielleicht fehlten dem gebürtigen Berliner, der 2001/02 als Spieler 14 Zweitliga-Partien für den SVB absolvierte und dabei zwei Tore erzielte, die richtigen Worte zum Abschied. Jedenfalls wirkten die Aussagen des 38jährigen merkwürdig distanziert und irgendwie fremd. Dennoch stimmt die Bilanz und wie es scheint, wird sich der dreifache Familienvater nun erstmal seinem Nachwuchs widmen.

EWP Sponsoring vor Neuordnung

SVB 2016_17Kürzlich teilten die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) auf Anfrage von Potsdamer Medien mit, dass Sponsoring-Leistungen der SWP Tochter Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) an die drei größeren Leistungssportvereine SC Potsdam, Turbine Potsdam und Babelsberg 03 neu verteilt werden. Insgesamt werden durch den Stadtkonzern und seine Energieversorger-Tochter – ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Energieversorger E.DIS - jährlich rund 750.000 Euro für Werbemaßnahmen im Sport und in der Kultur ausgegeben. Außerdem würden vermehrt Anfragen auf Förderung aus den Bereichen Soziales und Umwelt gestellt, denen man zukünftig gerecht werden wolle.

Sandscholle adé - Willkommen in Rehbrücke?!

Ehrentribüne Sandscholle, Fertigstellung 2010Die Babelsberger Traditionssportstätte Sandscholle – Heimstätte der Babelsberger Nachwuchsabteilung - soll zugunsten eines neuen Grundschulstandortes geschliffen werden. Die Fehleinschätzungen der Stadtpolitik zur Bevölkerungsentwicklung und die verfehlte Strategie, Haushaltsdefizite vergangener Jahre durch Verkauf kommunaler Immobilien zu decken, werden nun zum teuren Bumerang. Leidtragende sind Vereins- und Freizeitsportler in Babelsberg. Jammern hilft jedoch nicht – es gilt das Beste aus der Situation zu machen.