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Erdbeben oder Sturm im Wasserglas

Schon bei der digitalen Mitglieder-Informationsveranstaltung Anfang Dezember 2020 trat ein Konflikt zwischen Aufsichtsrat und Vorstand mehr oder weniger offen sichtbar zu Tage. Der Aufsichtsrat hatte kurz zuvor in einer Zwischenbilanz seiner Tätigkeit konstatiert, dass die Corona-Krise allen Beteiligten große Leistungen abfordert, erneute Defizite in der Kommunikation des Vereins mit Mitgliedern und Fans bestünden und Satzungsänderungen erforderlich seien, um einen personellen Übergang im Amt des Vorstandsvorsitzendenden zu ermöglichen. Außerdem wurde die Absicht transportiert, den Verein zukünftig durch eine quotierte Doppelspitze führen zulassen.

Den durchaus als deutliche Kritik am Vorstand zu verstehenden Ausführungen des Aufsichtsrats, vertreten durch die Vorsitzende Katharina Dahme, war eine scharfe Polemik durch den Fanbeirat hinsichtlich der verpassten Durchführung einer Mitgliederversammlung im Jahr 2020 vorausgegangen: Die nur bedingt in Mitgliederfragen legitimierten Fanbeiräte formulierten in Richtung Archibald Horlitz: „Ohne eine Mitgliederversammlung ist der SV Babelsberg nur ein Unternehmen und der Mitgliedsausweis nur ein wertloses Stück Plastik. Wer diese Bedeutung einer Mitgliederversammlung nicht erkennt, sollte sich fragen, ob er an der Spitze eines Vereins richtig aufgehoben ist.“

Archibald Horlitz wies die Vorhaltungen der Aufsichtsratsvorsitzenden und des Fanbeirats gleichermaßen zurück. Dem Fanbeirat warf er nicht ganz zu Unrecht einen rüden Ton vor. Die vorgetragenen Argumente, warum eine Mitgliederversammlung nicht durchführbar gewesen sein soll, wirkten allerdings nicht gerade schwerwiegend und belastbar. Gewohnt selbstbewusst bemängelte Horlitz seinerseits Koordinationsprobleme beim Aufsichtsrat und erteilte dem Gedanken einer Doppelspitze und der notwendigen Satzungsänderung eine Abfuhr. Im Übrigen stellte Horlitz fest, er würde sich nicht vom Acker machen, solange keine geeignete Person für seine Nachfolge bereitstünde.

Gerade in der letzten Teilaussage lag vielleicht eine grundsätzliche Fehleinschätzung vor. Der gelernte Selfmade-Unternehmer Horlitz war offenkundig der Auffassung, dass er selbst maßgeblich über die weitere Entwicklung an der Vereinsspitze entscheiden würde. Satzungsgemäß ist hierfür jedoch der Aufsichtsrat zuständig. Nun kann man darüber spekulieren, ob Horlitz sich für unersetzlich hielt oder dem Aufsichtsrat nicht zutraute, ihn abzuberufen. Die Signale hätte er deutlich hören können.

Am 22. Februar 2021 berief der Aufsichtsrat Archibald Horlitz als Vorstandsvorsitzenden des SVB ab und verteilte am Abend eine kurz und sachlich gehaltene Pressemitteilung. Grund für die Abberufung seien unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Führung und Ausrichtung des Vereins und der damit einhergehende Vertrauensverlust. Der Verein würdigte in der Nachricht an die Medien die wichtigen Verdienste von Archibald Horlitz für den SVB und insbesondere für die wirtschaftliche Stabilisierung seit 2013. Die Gespräche über einen Wechsel im Amt des Vorsitzenden, die bereits seit Beginn der aktuellen Wahlperiode geführt worden seien, hätten unterschiedliche Sichtweisen auf einen personellen Wechsel an der Vereinsspitze ergeben. Um eine Blockade zu verhindern, sei der Aufsichtsrat quasi gezwungen gewesen, den Weg der Abberufung zu gehen. Zum neuen Vorstandsvorsitzenden beriefen die Aufsichtsräte Björn Laars und teilten dies in der gleichen Pressemitteilung mit. Dieser Umstand zeigt, dass die Abberufung keine Kurzschluss-Reaktion auf ein konkretes Fehlverhalten darstellt, sondern die Ablösung schon länger geplant war. Dies bestätigte Björn Laars in späteren Interviews.

In der Folge gab es eine kurze mediale Auseinandersetzung (RBB, PNN, MAZ), in der Horlitz das Agieren des Aufsichtsrats bemängelte: ihm seien keine Vorhaltungen hinsichtlich etwaigen Fehlverhaltens gemacht worden, noch hätte er Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Im übrigen hielte Horlitz seinen Nachfolger Björn Laars nicht für geeignet als Vorstandsvorsitzender, u.a. wegen seiner Tätigkeit für den durch ihn gegründeten Kinderfußball-Verein Black Bears. Auch an der Ablehnung einer Doppelspitze hielt Horlitz fest.

Im Laufe der folgenden Statements wurde deutlich, dass der Aufsichtsrat gar nichts an der Tätigkeit Horlitz´ zu bemängeln hatte. Lediglich die Umstände seiner Demission – die er im übrigen selbst mehrfach angekündigt hatte – seien umstritten gewesen. Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum, dass die weiteren Vorstandsmitglieder allesamt in der bisherigen Konstellation erneut berufen wurden. Die Tatsache, dass kein Vorstandsmitglied dem abberufenen Horlitz folgte und auf eine weitere Mitarbeit im Vorstand verzichtete, spricht eine deutliche Sprache im Hinblick auf die Hausmacht des bisherigen, vermeintlich starken Mannes.

Was bleibt am Ende? Wiedermal verlässt ein verdienstvoller Funktionär den SVB im Unfrieden. Die beklagten kommunikativen Defizite in Richtung Vorstand / Horlitz wurden bisher nicht grundlegend angefasst. Die Aussagen des neuen Vorstands, alle Vereinsmitglieder und Sympathisanten mitnehmen zu wollen, klingen wohlfeil. Äußerungen zur strategischen Ausrichtung, zu sportlichen Perspektiven und zum Personal sind nicht zu vernehmen. Vielleicht gibt es ja bei der angekündigten digitalen Mitgliederinformation bahnbrechende Neuigkeiten…

Vielleicht kann der Aufsichtsrat dabei ja auch einige Frage beantworten:

  • Warum hat man Horlitz als Vorstandsvorsitzenden berufen, wenn man schon kurz nach Beginn der Wahlperiode über einen Wechsel im Amt des Vorsitzenden diskutierte?
  • Warum haben Björn Laars und Katherina Dahme nicht bereits zu Beginn der Legislatur (nach der Wahl des Aufsichtsrats im Sommer 2019 und vor Berufung von Archibald Horlitz) oder noch besser in der Mitgliederversammlung 2019 ihre Bereitschaft erklärt, im Vorstand operativ tätig zu werden?
  • Was passiert, wenn die Mitgliederversammlung dem Vorschlag einer Satzungsänderung mit zwei Vorstandsvorsitzenden (quotierte Doppelspitze) nicht folgt? Stehen Björn Laars und Katharina Dahme dann weiterhin zur Verfügung?
  • Wie wird der Aufsichtsrat die aus seiner Mitte entsendeten neuen Vorstandsvorsitzenden kontrollieren bzw. wie wird die Unabhängigkeit der beiden Gremien gewährleistet?
  • Benötigt der Verein demnächst wieder eine Satzungsänderung, wenn der SVB durch eine quotierte Dreifachspitze (w/m/d) repräsentiert werden soll?

In der Begründung zur Satzungsänderung (Einführung einer quotierten Doppelspitze) wird nachvollziehbarer Weise vorgeschlagen, die Letztentscheidung des Vorstandsvorsitzenden bei Stimmengleichheit im Vorstand zu streichen. Die Begründung mutet allerdings kurios an:

Wenn zwei Vorsitzende berufen sind, dann läuft diese Regelung in Leere. Durch die Regelung in Nummer 2, dass bei zwei Vorstandsvorsitzenden bis zu 5 geschäftsführende Vorstandsmitglieder berufen werden können, ist eine Pattsituation eher unwahrscheinlich. Für den Fall einer Stimmengleichheit soll hier zukünftig eine Regelung in der Geschäftsordnung gefunden werden. Weiterhin soll der Wille zu einer mehrheitsfähigen Lösungen durch die Streichung befördert werden.

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